Darf ich das überhaupt? Bestandstelefonie und § 7 UWG ohne Juristendeutsch
Sep 22, 2026Es ist die erste Frage, die in jedem Gespräch über Bestandstelefonie kommt – meistens noch bevor es um Inhalte geht: Darf ich meine Kaufinteressenten überhaupt anrufen?
Die kurze Antwort: In den allermeisten Fällen ja. Aber nicht bedingungslos, und nicht ohne Dokumentation.
Dieser Beitrag erklärt den Rahmen so, wie man ihn im Alltag braucht. Er ersetzt keine Rechtsberatung – für den konkreten Einzelfall bleibt der Anwalt zuständig.
Worum es bei § 7 UWG geht
§ 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb regelt „unzumutbare Belästigungen". Für Telefonwerbung gilt dort eine klare Zweiteilung:
- Verbraucher dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden.
- Gewerbliche Adressaten dürfen bei mutmaßlicher Einwilligung angerufen werden – ein deutlich niedrigerer Maßstab.
Deine Kaufinteressenten sind in aller Regel Verbraucher. Damit ist der strengere Maßstab relevant: Es braucht eine Einwilligung, und zwar eine, die vor dem Anruf vorlag.
Der entscheidende Unterschied: Kaltakquise vs. Bestandskontakt
Und genau hier liegt der Grund, warum Bestandstelefonie etwas völlig anderes ist als Kaltakquise.
Bei der Kaltakquise rufst du jemanden an, mit dem du nie Kontakt hattest. Es gibt keine Einwilligung, es kann keine geben – das ist schlicht unzulässig.
Bei einem Bestandskontakt sieht die Ausgangslage anders aus. Diese Person hat sich aktiv bei dir gemeldet: über ein Kontaktformular, eine Portalanfrage, eine Besichtigungsanmeldung, eine Suchauftrag-Registrierung. In diesem Moment hat sie in der Regel Angaben gemacht und Datenschutzhinweise akzeptiert.
Die Frage ist deshalb nicht ob du anrufen darfst, sondern: Was genau hat der Kontakt damals zugestimmt – und kannst du das heute noch nachweisen?
Die drei Punkte, die du klären musst
1. Umfang der Einwilligung
Eine Einwilligung, telefonisch zu einer konkreten Objektanfrage kontaktiert zu werden, ist nicht automatisch eine Einwilligung in allgemeine Werbeanrufe. Je nach Formulierung deiner damaligen Formulare und Datenschutzhinweise kann der zulässige Rahmen weiter oder enger sein.
Praktische Konsequenz: Schau dir an, was in deinen Formularen tatsächlich steht. Wenn die Formulierung eng ist, lässt sie sich für die Zukunft anpassen – Formulare sind änderbar.
2. Nachweisbarkeit
Eine Einwilligung, die du nicht belegen kannst, hilft dir im Streitfall nicht. Für jeden Kontakt solltest du rekonstruieren können: wann, über welchen Kanal, mit welchem Wortlaut zugestimmt wurde.
Praktische Konsequenz: Diese Information gehört ins CRM, nicht in einen Ordner. Wenn deine Datenbank das heute nicht abbildet, ist das ein Datenbank-Thema, kein Rechtsthema – und lösbar.
3. Alter der Einwilligung
Eine Einwilligung verfällt nicht automatisch nach einer festen Frist. Je länger der letzte Kontakt zurückliegt, desto eher lässt sich aber diskutieren, ob der Anruf noch im erwarteten Rahmen liegt.
Praktische Konsequenz: Regelmäßige Bearbeitung ist auch rechtlich der bessere Weg als ein Anruf nach sieben Jahren Funkstille. Ein weiteres Argument für den festen Rhythmus.
Opt-out: der Punkt, an dem es keine Auslegung gibt
Wenn jemand sagt, er möchte nicht mehr angerufen werden, gilt das sofort und dauerhaft. Ohne Rückfrage, ohne zweiten Versuch, ohne „aber wir haben da noch ein Objekt".
Das ist kein Graubereich. Ein Widerspruch, der ignoriert wird, ist der wahrscheinlichste Weg in ernsthaften Ärger – und nebenbei der schnellste Weg, den eigenen Ruf zu beschädigen.
Praktische Konsequenz: Der Widerspruch wird sofort im CRM als Sperrvermerk hinterlegt, für alle Mitarbeiter sichtbar, und der Kontakt fällt automatisch aus jeder künftigen Selektion.
Warum das kein Hindernis ist, sondern ein Vorteil
Viele Makler behandeln das Rechtsthema als Bremse. Tatsächlich ist es das Gegenteil.
Wer sauber dokumentiert, weiß genau, wen er anrufen darf – und telefoniert deshalb ohne das unterschwellige Unbehagen, das man am Telefon hört. Diese Sicherheit ist im Gespräch spürbar und macht einen messbaren Unterschied.
Und: Ein Büro mit sauberer Einwilligungslage kann seine Datenbank dauerhaft nutzen. Ein Büro ohne kann es nicht – jedenfalls nicht ruhigen Gewissens.
Deine Checkliste
- Welche Formulierung steht in deinen Kontaktformularen und Datenschutzhinweisen?
- Ist im CRM für jeden Kontakt erkennbar, wann und wie er zugestimmt hat?
- Gibt es ein eindeutiges Feld für Widersprüche, das jede Selektion automatisch berücksichtigt?
- Weiß jeder Mitarbeiter, was er tut, wenn jemand am Telefon widerspricht?
Vier Fragen. Wenn du alle vier beantworten kannst, ist die rechtliche Basis geklärt.
Deshalb steht dieses Thema in der GRUVOX® Inside Sales Academy gleich am Anfang der Ausbildung – nicht im Kleingedruckten am Ende.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung deines konkreten Falls wende dich bitte an einen Rechtsanwalt.